FORTSCHRITTSBERICHTE

Unternehmen, die dem Global Compact beitreten, verpflichten sich, jährlich über ihren Fortschritt bei der Umsetzung der zehn Global Compact Prinzipien und ggf. bei der Unterstützung der UN-Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Dieser Communication on Progress (CoP) richtet sich nicht an den Global Compact, sondern an die sogenannten Stakeholder des Unternehmens, also etwa Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten, Organisationen der kritischen Zivilgesellschaft und staatliche Stellen.

Mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Fortschrittsberichts verfolgt der Global Compact verschiedene Ziele:

  • Förderung von Transparenz und Verantwortungsübernahme
  • Kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeit des Unternehmens und entsprechende Anpassung von Managementprozessen
  • Sicherung der Integrität des UN Global Compact und der Vereinten Nationen
  • Sammlung und Verbreitung von guten Beispielen und Förderung von gegenseitigem Lernen